wirkt insbesondere in Angelegenheiten der Agrar- und Marktstruktur, der Landschaftspflege und des Grundstücksverkehr durch Beratung, Stellungnahme und Erteilung von Auskünften mit
wird aufgrund seiner Ortskenntnisse häufig von der Gemeindeverwaltung, aber auch von anderen Behörden und Institutionen in Anspruch genommen
fungiert häufig als Mittler zwischen Landwirtschaft und Verwaltung sowie der Bevölkerung des ländliches Raums