Wahl des Ortsbeirates Butzbach-Ebersgöns vom 14.03.2021 – Nachrücken eines Bewerbers/einer Bewerberin
Nachdem Herr Michael Schlag sein Mandat im Ortsbeirat Butzbach-Ebersgöns niedergelegt hat, wird festgestellt, dass gemäß § 34 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWG) Herr Christoph Höchst für die Gemeinsame Liste Ebersgöns (GLE) als nächster, noch nicht berufener, Bewerber in das Amt eines Ortsbeiratsmitglieds nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Bekanntmachung bei der Wahlleiterin, Marktplatz 1, 35510 Butzbach, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erheben.
Die Rechtswirksamkeit der Beschlüsse des Ortsbeirates und der Tätigkeit der nachgerückten Vertreter bzw. Vertreterin wird auch durch eine nachträgliche Änderung der Feststellung der Wahlleiterin in einem Wahlprüfungsverfahren nicht berührt.
Butzbach, den 15.03.2023
DIE WAHLLEITERIN DER STADT BUTZBACH
Kerstin Jung