Ortsbeirat

Ortsbeiratssitzung 28.10.2021

Das Protokoll im Ratsinfosystem der Stadt Butzbach: Link

Sitzung am:28.10.2021
Ort:Gemeindehaus Siloah, Butzbach-Ebersgöns
Zeit:19:30 Uhr

Teilnehmer(innen):

Ortsbeiratsvorsitzende/rKlaus Hübner
Stellv. Ortsbeiratsvorsitzende/rStefan Höchst
SchriftführerAlexander Christoph Weiß
OrtsbeiratsmitgliedRolf Nauert
OrtsbeiratsmitgliedMichael Schlag
für den MagistratMichael Schröter
Tagesordnung:
1.Begrüßung
2.a) Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit
 b) Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 08. Juli 2021
3.Geschäftsordnung des Ortsbeirats Ebersgöns
4.Bericht über Haushaltsgespräch mit BGM Merle bzgl. Maßnahmen in Ebersgöns
5.Stand Hochbaumaßnahmen (FGH/Kita/Turnhalle-Mehrzweckhalle) ​
6.Volkstrauertag (14.11.21) – Seniorenweihnachtsfeier 
7.Hochwasser/Starkregen-Situation in Ebersgöns
8.Verfügungsmittel des Ortsbeirats 2021 (Verwendung) 
9.Hecke/Einfahrt am Parkplatz gegenüber der Turnhalle/Hecke am Spielplatz 
10.Weihnachtsbaum am Backhaus 
11.Mitteilungen 
12.Verschiedenes 

Beschlüsse sind jeweils fett markiert.

zu TOP 1:

Der Ortsvorsteher Klaus Hübner begrüßt die Anwesenden:

  • Die Ortsbeiratsmitglieder Rolf Nauert, Michael Schlag und Alexander Weiß
  • Ortsbeiratsmitglied Stefan Höchst wird sich verkehrsbedingt um wenige Minuten verspäten
  • Als Gemeindevertreter den Stadtrat Michael Schröter
  • Bürgerinnen und Bürger

zu TOP 2:

  1. Die ordnungsgemäße Einladung und Beschlussfähigkeit werden festgestellt.

Die Tagesordnung wird wie vorgestellt angenommen.

  • Das Protokoll der Ortsbeiratssitzung vom 08.07.2021 ist den Ortsbeiratsmitgliedern zugegangen. Es gab keine Einwände.

Die Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:

Höchst, Stefanabwesend
Hübner, KlausJa
Nauert, RolfJa
Schlag, MichaelJa
Weiß, Alexander C.Ja

Das Protokoll der Ortsbeiratssitzung vom 08.07.2021 wird genehmigt.

zu TOP 3:

Der Ortsbeirat entscheidet über die vorgelegte Fassung einer Geschäftsordnung:

Aufgrund des § 82 Abs. 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Art. 2 u. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat der Ortsbeirat des Stadtteils Butzbach-Ebersgöns am 28.10.2021 die nachfolgende Geschäftsordnung beschlossen.

I.              Der Ortsbeirat und seine Mitglieder

§1           Aufgaben und Befugnisse des Ortsbeirates

(1)           Der Ortsbeirat vertritt die Interessen der Einwohnerinnen und Einwohner seines Stadtteils gegenüber der Gesamtgemeinde.

(2)           Der Ortsbeirat hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Stadtteil angehen. Vorschläge reicht er in schriftlicher oder elektronischer Form bei dem Gemeindevorstand ein.

§2           Pflicht zur Teilnahme an den Sitzungen

(1)           Die Mitglieder des Ortsbeirates sind verpflichtet, an den Sitzungen des Ortsbeirates teilzunehmen.

(2)           Bei Verhinderung zeigen sie ihr Ausbleiben vor Beginn der Sitzung der oder dem Vorsitzenden des Ortsbeirates an und legen dieser oder diesem die Gründe dar. Fehlt ein Mitglied des Ortsbeirates mehr als einmal unentschuldigt, kann die oder der Vorsitzende sie oder ihn schriftlich ermahnen. Die Ermahnung ist in der diesem Schreiben nachfolgenden Sitzung von der oder dem Vorsitzenden zu verlesen.

(3)           Ein Mitglied des Ortsbeirates, das die Sitzung vorzeitig verlassen will, zeigt dies der oder dem Vorsitzenden vor Beginn, spätestens vor dem Verlassen der Sitzung an und legt die Gründe dar.

§3           Treupflicht

(1)           Die Mitglieder des Ortsbeirates dürfen wegen ihrer besonderen Treupflicht Ansprüche Dritter gegen die Gemeinde nicht geltend machen, wenn der Auftrag mit den Aufgaben ihrer Tätigkeit im Zusammenhang steht, es sei denn, dass sie als gesetzliche Vertreterinnen oder Vertreter handeln.

§4           Verschwiegenheitspflicht

(1)           Die Mitglieder des Ortsbeirates unterliegen der Verschwiegenheitspflicht des § 24 HGO. Sie haben über die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren, es sei denn, es handelt sich um offenkundige oder in öffentlichen Sitzungen behandelte Angelegenheiten.

§5           Ordnungswidrigkeiten

(1)           Verstöße gegen die in §§ 2, 3 und 4 geregelten Pflichten zeigt die oder der Vorsitzende des Ortsbeirates der Aufsichtsbehörde an, um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 24 a HGO zu erwirken.

II.             Vorsitz im Ortsbeirat

§6           Einberufen der Sitzungen

(1)           Die Mitglieder des Ortsbeirates wählen in der ersten Sitzung nach der Wahl aus ihrer Mitte

•              eine oder einen Vorsitzenden

•              eine oder einen Stellvertreter/in

•              eine oder einen Schriftführer/in.

Zu Schriftführern können nur Mitglieder des Ortsbeirates, Gemeindebedienstete – und zwar auch solche, die ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde haben – oder Bürgerinnen bzw. Bürger des Stadtteils gewählt werden.

(2)           Die oder der Vorsitzende des Ortsbeirates beruft die Mitglieder des Ortsbeirates zu den Sitzungen des Ortsbeirates so oft wie es die Geschäfte erfordern, jedoch mindestens viermal im Jahr. Eine Sitzung muss unverzüglich einberufen werden, wenn es ein Viertel der Mitglieder des Ortsbeirates, der Gemeindevorstand oder die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister unter Angabe der zur Verhandlung zu stellenden Gegenstände verlangt und die Verhandlungsgegenstände in die Zuständigkeit des Ortsbeirates fallen. Die Antragstellerinnen und/oder die Antragsteller haben eigenhändig zu unterzeichnen.

(3)           Die Tagesordnung und der Zeitpunkt der Sitzung werden von der oder dem Vorsitzenden im Benehmen mit dem Gemeindevorstand festgesetzt.

(4)           Einberufen wird mit schriftlicher Ladung an alle Mitglieder des Ortsbeirates und an den Gemeindevorstand sowie an die oder den Vorsitzenden der Gemeindevertretung. Darin sind Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung des Ortsbeirates anzugeben. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden, soweit der oder dem Vorsitzenden eine schriftliche Einverständniserklärung unter Angabe der E-Mail-Adresse vorliegt.

(5)           Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag müssen mindestens drei volle Kalendertage liegen. In eiligen Fällen kann die oder der Vorsitzende die Frist verkürzen, jedoch muss die Ladung spätestens am Tage vor der Sitzung zugehen. Die oder der Vorsitzende muss auf die Verkürzung im Ladungsschreiben ausdrücklich hinweisen. Bei Wahlen müssen zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag stets mindestens drei Tage liegen.

§7           Vorsitz und Stellvertretung

(1)           Die oder der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzung des Ortsbeirates. Ist sie oder er verhindert, so ist die Stellvertreterin oder der Stellvertreter zu ihrer oder seiner Vertretung berufen.

(2)           Die oder der Vorsitzende hat nach Eröffnung der Sitzung festzustellen, ob Einwendungen gegen die Tagesordnung vorliegen.

(3)           Im Übrigen hat sie oder er die Sitzung sachlich und unparteiisch zu leiten. Sie oder er handhaben die Ordnung in der Sitzung und üben das Hausrecht im Sinne von §§ 12, 13 aus.

(4)           Die oder der Vorsitzende erteilen das Rederecht in der Sitzung und können dies auch wieder entziehen.

III.            Sitzungen des Ortsbeirates

§8           Öffentlichkeit

(1)           Der Ortsbeirat berät und beschließt grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen. Er kann für einzelne Angelegenheiten die Öffentlichkeit ausschließen. Der generelle Ausschluss der Öffentlichkeit für bestimmte Arten von Angelegenheiten ist unzulässig.

(2)           Anträge auf Ausschluss der Öffentlichkeit werden in nicht-öffentlicher Sitzung begründet, beraten und entschieden. Die Entscheidung kann in öffentlicher Sitzung getroffen werden, wenn keine besondere Begründung oder Beratung erforderlich ist.

(3)           Beschlüsse, welche in nicht-öffentlicher Sitzung gefasst worden sind, sollen nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden, soweit dies angängig ist.

§9           Beschlussfähigkeit

(1)           Der Ortsbeirat ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß geladen und mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsbeirates anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit gilt so lange als vorhanden, bis das Gegenteil auf Antrag festgestellt wird. Die Antragstellerin oder der Antragsteller zählt zu den anwesenden Mitgliedern.

(2)           Ist eine Angelegenheit wegen Beschlussunfähigkeit zurückgestellt worden und tritt der Ortsbeirat zur Verhandlung über denselben Gegenstand zum zweiten Mal zusammen, so ist er ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. In der Ladung zur zweiten Sitzung ist hierauf ausdrücklich hinzuweisen.

(3)           Besteht bei mehr als der Hälfte der Mitglieder des Ortsbeirates ein gesetzlicher Grund, der ihrer Anwesenheit entgegensteht (z.B. wegen Interessenwiderstreit gem. § 25 HGO), so ist der Ortsbeirat ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

§10         Teilnahme von Mitgliedern anderer Gremien und Gruppierungen

(1)           Der Gemeindevorstand kann in Form eines oder mehrerer Vertreter an den Sitzungen des Ortsbeirates teilnehmen. Er muss jederzeit zu dem Gegenstand der Verhandlung gehört werden. Gleiches gilt für die oder den Vorsitzenden der Gemeindevertretung.

(2)           Der oder die Vertreterin spricht für den Gemeindevorstand. Der oder die Vertreterin kann eine von der Auffassung des Gemeindevorstandes abweichende Meinung vertreten. Dabei hat sie oder er zunächst die Auffassung des Gemeindevorstandes darzulegen und danach kann sie oder er ihre oder seine eigene Auffassung vertreten. In diesem Fall kann der Gemeindevorstand eine andere Beigeordnete oder einen anderen Beigeordneten als Vertreter benennen.

(3)           Die Ortsbeiräte können Vertreterinnen und Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden, und Sachverständige zu den Beratungen zuziehen.

(4)           Der Ortsbeirat kann beschließen, Vertreterinnen und Vertretern von Kinder- oder Jugendinitiativen in einer Sitzung zu einem Tagesordnungspunkt, der die Interessen der Kinder und Jugendlichen betrifft, ein Rederecht zu gewähren.

(5)           Der Ortsbeirat kann über die Regelung des Abs. 3 hinaus beschließen, sonstigen Vertreterinnen und Vertretern von Beiräten, Kommissionen und Sachverständigen ein Rederecht zu gewähren.

IV.           Gang der Verhandlung

§11         Ändern und Erweitern der Tagesordnung

(1)           Der Ortsbeirat kann die Tagesordnung ändern. Er kann insbesondere beschließen,

•              die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte zu ändern,

•              Tagesordnungspunkte abzusetzen oder

•              Tagesordnungspunkte zu teilen oder miteinander zu verbinden.

(2)           Der Ortsbeirat kann beschließen, die Tagesordnung um Angelegenheiten zu erweitern, die nicht auf der Einladung verzeichnet waren, wenn dem zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsbeirates zustimmen.

§12         Ordnungsgewalt und Hausrecht

(1)           Die oder der Vorsitzende handhabt die Ordnung in den Sitzungen des Ortsbeirates und übt das Hausrecht aus.

(2)           Die Ordnungsgewalt und das Hausrecht umfassen insbesondere das Recht der oder des Vorsitzenden

•              die Sitzung zu unterbrechen oder zu schließen, wenn der ordnungsgemäße Verlauf gestört wird,

•              die Personen, die sich ungebührlich benehmen oder die Ordnung der Versammlung stören, zu ermahnen und notfalls aus dem Sitzungssaal zu verweisen,

•              bei störender Unruhe unter den Zuhörern nach Abmahnung die Zuhörerplätze des Sitzungssaales räumen zu lassen, wenn sich die Störung anders nicht beseitigen lässt.

(3)           Kann sich die oder der Vorsitzende kein Gehör verschaffen, so verlässt sie oder er den Sitz. Damit ist die Sitzung unterbrochen.

§13         Ordnungsmaßnahmen gegenüber Mitgliedern des Ortsbeirates und des Gemeindevorstandes

(1)           Die oder der Vorsitzende ruft Mitglieder des Ortsbeirates und Redeberechtigte zur Sache, die bei ihrer Rede vom Verhandlungsgegenstand abschweifen. Sie oder er kann nach wiederholtem Sachruf das Wort entziehen, wenn die oder der Redeberechtigte erneut Anlass zu einer Ordnungsmaßnahme gegeben hat.

(2)           Die oder der Vorsitzende entzieht dem Mitglied des Ortsbeirates oder anderen Anwesenden das Wort, wenn sie oder er es eigenmächtig ergriffen hat. Ist das Wort entzogen, so wird es ihr bzw. ihm zu demselben Tagesordnungspunkt nicht wieder erteilt. Die Maßnahme und ihr Anlass werden nicht erörtert.

(3)           Die oder der Vorsitzende ruft das Mitglied des Ortsbeirates oder andere Anwesende bei ungebührlichem oder ordnungswidrigem Verhalten mit Nennung des Namens zur Ordnung.

(4)           Die oder der Vorsitzende kann ein Mitglied des Ortsbeirates bei wiederholtem ungebührlichem oder ordnungswidrigem Verhalten für einen oder mehrere, höchsten für drei Sitzungstage ausschließen. Die oder der Betroffene kann ohne aufschiebende Wirkung die Entscheidung des Ortsbeirates anrufen. Diese ist in der nächsten Sitzung zu treffen.

V.            Niederschrift

§14         Niederschrift

(1)           Über die wesentlichen Ergebnisse der Verhandlungen des Ortsbeirates ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie soll sich auf die Angabe der Anwesenden, der verhandelten Gegenstände, der gefassten Beschlüsse und der vollzogenen Wahlen beschränken. Die Abstimmungsergebnisse sowie Verlauf und Ergebnisse von Wahlen sind festzuhalten.

(2)           Die Niederschrift ist von der oder dem Vorsitzenden sowie von der Schriftführerin oder dem Schriftführer zu unterzeichnen. Die Schriftführerin oder der Schriftführer ist für den Inhalt der Niederschrift allein verantwortlich.

(3)           Den Mitgliedern des Ortsbeirates sowie den Mitgliedern des Gemeindevorstandes wird eine Kopie der Niederschrift zugeleitet. Dies kann auch in elektronischer Form erfolgen, wenn dies zwischen der oder dem Vorsitzenden des Ortsbeirates und dem Mitglied des Ortsbeirates bzw. den Mitgliedern des Gemeindevorstandes zuvor vereinbart wurde.

(4)           Mitglieder des Ortsbeirates sowie Mitglieder des Gemeindevorstandes können Einwendungen gegen die Richtigkeit der Niederschrift innerhalb von fünf Tagen nach Übermittlung der Niederschrift bei der oder dem Vorsitzenden des Ortsbeirates schriftlich erheben. Eine Einreichung der Einwendung durch E-Mail ist ausreichend. Die Einwendung ist zu begründen. Über fristgerechte Einwendungen entscheidet der Ortsbeirat in der nächsten Sitzung.

VI.           Schlussvorschriften

§15         Anwendung ergänzender Vorschriften der HGO und der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung

(1)           Sofern diese Geschäftsordnung keine erschöpfende Regelung enthält, gelten die für den Geschäftsgang der Stadtteilvertretung maßgeblichen Vorschriften der HGO und die Bestimmungen der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung entsprechend.

§16         In-Kraft-Treten

(1)           Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft.

Ebersgöns, den 28.10.2021

Die Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:

Höchst, Stefanabwesend
Hübner, KlausJa
Nauert, RolfJa
Schlag, MichaelJa
Weiß, Alexander C.Ja

Der Ortsbeirat beschließt, die Geschäftsordnung in der vorgestellten Version vom 28.10.2021 zukünftig anzuwenden. Die Geschäftsordnung tritt bereits mit dieser Sitzung in Kraft.

zu TOP 4:

Klaus Hübner berichtet über das Haushaltsgespräch mit Bürgermeister Merle. Teilnehmer waren Ortsvorsteher Klaus Hübner, stellv. Ortsbeiratsvorsitzender Stefan Höchst, Stadtrat Michael Schröter und Bürgermeister Michael Merle.

Der aktuelle Stand der Haushaltsplanung wurde vorgestellt und die voraussichtlichen Ausgaben der nächsten Jahre. So werden auf Butzbach in den nächsten Jahren 35-40 Millionen Euro Ausgaben erwartet.

Für Ebersgöns bedeutet dies eine Priorisierung der anstehenden Bauvorhaben.

zu TOP 5:

Im Zuge des Haushaltsgespräches (siehe Top 4) wurde durch den Bürgermeister auch über den Stand der Hochbaumaßnahmen informiert:

Feuerwehrgerätehaus

Es liegt ein Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Erhaltung aller Butzbacher Feuerwehrstandorte vor. Für Ebersgöns bedeutet dies einen notwendigen Neubau, um alle gesetzlichen Anforderungen an einen Feuerwehr-Standort erfüllen zu können. Als Bauplatz des neuen Gerätehauses ist das aktuelle Feldgrundstück am Ortseingang Ebersgöns vorgesehen, welches sich aktuell im Besitz der Fa. Bork befindet. Aktuell finden Gespräche zwischen der Stadt und dem Grundstückseigentümer statt, um über einen Grundstückstausch in den Besitz des Bauplatzes zu kommen.

Kindertagesstätte

Bürgermeister Merle stellte die mögliche Variante zur Diskussion, das Gemeindehaus Siloah von der Kirchengemeinde zu übernehmen und baulich anzupassen, damit dieses zusätzlich auch als Kita genutzt werden könnte. Diese Möglichkeit wird zunächst noch geprüft, bevor weitere Planungen zur Kita stattfinden.

Turnhalle

Hier befindet sich die Stadt weiter auf der Suche nach einer geeigneten Lösungsvariante.

Die Anwesenden diskutieren über den infrastrukturellen Nachholbedarf für Ebersgöns hinsichtlich Feuerwehr, Kita und Turnhalle.

Rolf Nauert führt aus, dass durch den TSV in 2019 beschlossen wurde, mit der Stadt in Verhandlungen zu treten bezüglich einer Übernahme der Turnhalle in den Besitz der Stadt. Hierzu liegt noch kein Ergebnis vor. Sollte der Magistrat hier schnell zu einer Lösung kommen, kann dieses Ergebnis die Grundlage für weitere Entscheidungen bilden. Bis zu einer Übernahme der Turnhalle durch die Stadt sind alle Kostenbeteiligungen der Stadt als freiwillige Leistung zu betrachten.

Die anschließende Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:

Höchst, StefanJa
Hübner, KlausJa
Nauert, RolfJa
Schlag, MichaelJa
Weiß, Alexander C.Ja

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um eine schnellstmögliche Klärung der Frage der Übernahme der Turnhalle Ebersgöns in den Besitz der Stadt Butzbach (Unterlagen des TSV hierzu liegen der Stadt bereits vor).

Der Ortsbeirat bittet weiter um Freigabe der bestehenden Mittel im Haushaltsplan zur Erhaltung der Bausubstanz der Turnhalle.

zu TOP 6:

Am Sonntag, 14.11.2021, wird in den Stadtteilen der Volkstrauertag begangen. Klaus Hübner stellt dar, dass in den letzten Jahren der Volkstrauertag auf immer weniger Resonanz stößt und kaum besucht wird. Die Vermutung liegt nahe, dass der Volkstrauertag nicht mehr „zeitgemäß“ ist. Eine Idee, mehr Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit bei der Veranstaltung zu sorgen könnte sein, in den Stadtteilen Kirch-Göns, Pohl-Göns, Ebersgöns den Volkstrauertag gemeinsam zu begehen und im Wechsel eine gemeinsame Veranstaltung durchzuführen. Weitere Ideen sind willkommen.

In diesem Jahr wird der Volkstrauertag aber wie gewohnt begangen. Ein Vertreter des Ortsbeirates wird nach dem Gottesdienst eine Rede halten, anschließend werden zusammen mit einem Vertreter des Vereinsrings Ebersgöns Blumenkranz und -schale am Ehrenmal der Ebersgönser Kriegsopfer.

Unter der Annahme der Beibehaltung des bisherigen Prozedere werden die Vertreter des Ortsbeirates Ebersgöns in den folgenden Jahren sein:

2021: Stefan Höchst

2022: Alexander C. Weiß

2023: Michael Schlag

2024: Rolf Nauert

2025: Klaus Hübner (unter der Annahme der Wiederwahl)

Die Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:

Höchst, StefanJa
Hübner, KlausJa
Nauert, RolfJa
Schlag, MichaelJa
Weiß, Alexander C.Ja

Der Ortsbeirat beschließt die Reihenfolge der Redner wie vorgenannt aufgeführt.

Am Sonntag, 05.12.2021, soll die Seniorenweihnachtsfeier im Gemeindehaus Siloah stattfinden. Der Ortsbeirat richtet die Feier im Auftrag der Stadt aus. Auch hier ließ die Teilnahme in den letzten Jahren stark nach, so dass über eine Änderung des Angebots nachgedacht werden soll.

Alexander Weiß schlägt vor, dass über einen Beamer alte Fotos aus Ebersgöns gezeigt und dazu Geschichten oder Anekdoten erzählt werden können.

Daniela Wilhelm bot im Vorfeld der Sitzung bereits an, für die Anwesenden Geschichten vorzulesen.

Die Veranstaltung kann zudem musikalisch begleitet werden.

Alexander Weiß regt an, die Veranstaltung zu öffnen und auf Senioren und ihre Familien zu erweitern.

Verantwortlich für Organisation und Durchführung in diesem Jahr sind Alexander Weiß und Stefan Höchst.

zu TOP 7:

Angeregt durch die Starkregenereignisse im Ahrtal befassten sich die Ortsbeiratsmitglieder Michael Schlag und Alexander Weiß mit dem Hochwasser- und Starkregenschutz in Ebersgöns. Michael Schlag wertete hierzu auch vorhandenes Kartenmaterial vom Hessischen Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie aus und stellte dieses vor:

Ebersgöns befindet sich in einer Hanglage mit ca. 100m Höhenunterschied vom höchsten zum tiefsten Punkt. Die bekannten Hochwassergebiete des Kleebach betreffen vor allem Cleeberg, Oberkleen, Niederkleen. Ebersgöns ist von Hochwasser nicht unmittelbar betroffen, könnte aber durch Starkregen betroffen sein durch die 3 im Ort befindlichen Bäche Lochbach, Ebersgönser Bach und Reuß-Bach. Die bei Starkregen zu erwartenden Wassermengen entstehen auf einer möglichen Fläche von 4-5 Quadratkilometern. Beim Starkregenereignis im Ahrtal betrug diese Fläche 900 Quadratkilometer. Damit ist die zu erwartende Gefahr bei Starkregenereignissen für Ebersgöns als sehr gering einzustufen.

In der offiziellen Karte von Ebersgöns ist der Verlauf des Lochbachs falsch eingetragen. Diese Unstimmigkeit wurde weitergemeldet, da Änderungen an den Karten nur durch die zuständigen Fachbereiche auf Landesebene durchgeführt werden können. Alexander Weiß empfiehlt eine regelmäßige Prüfung des Kartenmaterials, ob die Aktualisierung zwischenzeitlich durchgeführt wurde.

Damit der Straßendamm am Ortseingang nicht als Wasserdamm in Richtung Ebersgöns wirkt, ist es zudem wichtig, die Durchflussöffnungen für den Ebersgönser Bach regelmäßig zu reinigen und von Pflanzenbewuchs freizuhalten.

Klaus Hübner empfiehlt zudem Ortsbegehungen von Ebersgöns durch die zuständigen Stellen der Stadt zusammen mit dem Ortsbeirat und ortskundigen Bürgern, die auch aus der Ebersgönser Geschichte über Hochwasser und Starkregenereignissen berichten und auf mögliche Gefahrenpunkte hinweisen können. Michael Schröter unterstützt den Vorschlag.

Die nachfolgende Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:

Höchst, StefanJa
Hübner, KlausJa
Nauert, RolfJa
Schlag, MichaelJa
Weiß, Alexander C.Ja

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um regelmäßige, d.h. mindestens 2mal jährliche, Reinigung und Befreiung der Bachdurchflüsse im Ort von Schlick, Totholz und Pflanzenbewuchs, etc. . Zusätzlich regt der Ortsbeirat eine Ortsbegehung der kritischen Bachstellen mit Vertretern des Magistrats, Sachverständigen und interessierten Bürgern an.

zu TOP 8:

Klaus Hübner informiert, dass dem Ortsbeirat durch die Stadt jährlich 500,00 EUR Verfügungsmittel bereitgestellt werden. Aus dem Jahr 2020 gab es ein Restbudget in Höhe von 55,56 EUR. Dieses wurde, abzüglich der Auslagen für Geschenke an die ausgeschiedenen Ortsbeiratsmitglieder, an die Stadt überwiesen, da nicht verbrauchte Mittel verfallen und zurückgegeben werden.

Für 2021 stehen wieder 500,00 EUR zur Verfügung. Der Ortsbeirat bittet um Vorschläge für eine sinnvolle Verwendung für die Bürger von Ebersgöns. Zur Auswahl stehen bisher die Anschaffung einer Wellenbank oder 2 herkömmlicher Sitzbänke zur Aufstellung im Ort. Weitere Vorschläge sind willkommen.

Die nachfolgende Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:

Höchst, StefanJa
Hübner, KlausJa
Nauert, RolfJa
Schlag, MichaelJa
Weiß, Alexander C.Ja

Der Ortsbeirat beschließt, die für 2021 vorhandenen Verfügungsmittel für die Anschaffung preislich passender Sitzgelegenheiten zur Aufstellung in Ebersgöns zu verwenden.

zu TOP 9:

Rolf Nauert berichtet über den Parkplatz an der Turnhalle. Dieser ist zum einen durch den bestehenden Höhenunterschied zur Straße schlecht befahrbar, so dass ein- oder ausfahrende Fahrzeuge häufig aufsetzen. Weiterhin ist der Parkplatz durch die inzwischen sehr hohe Hecke nur sehr schwer einsehbar. Fahrende Autos können damit erst sehr spät reagieren, wenn z.B. häufig dort spielende Kinder vom Parkplatz auf die Straße rennen. Andersherum kann vom Parkplatz die Straße in keine Richtung ausreichend eingesehen werden. Durch Fotos konnte die Gefahrensituation vor Ort noch einmal anschaulich demonstriert werden. Bei einem Wegfall der Hecke könnte der Parkplatz zusätzlich auch durch die Straßenbeleuchtung noch besser ausgeleuchtet werden.

Die nachfolgende Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:

Höchst, StefanJa
Hübner, KlausJa
Nauert, RolfJa
Schlag, MichaelJa
Weiß, Alexander C.Ja

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Hecke zwischen Parkplatz und Straße An der Turnhalle vollständig zu entfernen sowie die Schräge in der Parkplatzausfahrt weiter abzuflachen, damit dort keine Autos mehr Aufsetzen und beschädigt werden.

Klaus Hübner weist auf die Hecke am Spielplatz Turnhalle hin. Auch diese ist zwischenzeitlich sehr hoch und erschwert die Einsichtnahme auf den Spielplatz. Rolf Nauert schlägt vor, die Hecke soweit herunterzuschneiden, dass der Spielplatz von der Straße eingesehen werden kann und ein Verstecken fremder Personen nicht mehr möglich ist. Alexander Weiß ist bei den Maltesern Frankfurt u.a. als Dozent zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche tätig und unterstützt den Vorschlag.

Die nachfolgende Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:

Höchst, StefanJa
Hübner, KlausJa
Nauert, RolfJa
Schlag, MichaelJa
Weiß, Alexander C.Ja

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Hecke am Spielplatz Turnhalle auf die maximale Höhe der dort befindlichen Treppenleiter (oberste Stufe) zu begrenzen.

zu TOP 10:

Alexander Weiß informiert, dass durch Vereinsring und Ortsbeirat bei der Stadt ein Weihnachtsbaum bestellt wurde, der am Backhaus aufgestellt und vom Vereinsring geschmückt werden wird.

Auch die Weihnachtsbeleuchtung am Backhaus soll wieder zum Einsatz kommen. Im letzten Jahr wurde hier von der EVB unterstützt, was dieses Jahr wieder passieren soll.

zu TOP 11:

Es gibt keine weiteren Mitteilungen.

zu TOP 12:

Straßen/Wegzustand am Ebersgönser Park

Der Zustand des Weges im Bereich Ebersgönser-Bach – Glasbehälter ist sehr schlecht und damit für ein Begehen z.B. mit Rollatoren oder Befahren mit Scootern sehr gefährlich. Michael Schlag wird hierzu über den Mängelmelder der Stadt auf den Zustand aufmerksam machen und um Verbesserung der Situation bitten.

Kennzeichnung anonymer Grabfelder

Die Stadt Butzbach möchte auf allen Friedhöfen der Stadtteile die Bereiche für anonyme Bestattungen mit einem entsprechenden Hinweisschild ausstatten. Das Schild soll die Aufschrift tragen „Hier befindet sich das Grabfeld für anonyme Bestattungen. Es wird um Rücksichtnahme gebeten.“.

Die nachfolgende Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:

Höchst, StefanJa
Hübner, KlausJa
Nauert, RolfJa
Schlag, MichaelJa
Weiß, Alexander C.Ja

Der Ortsbeirat stimmt der Errichtung einer satzungskonformen Kennzeichnung anonymer Grabfelder auf den Friedhöfen der Stadt Butzbach gemäß dem zugesandten Sachstandsbericht vom 27.10.2021 zu.

Errichtung eines Häckselplatzes

Durch die Stadt Butzbach werden zurzeit keine Nutzfeuer zur Entsorgung von Laub und Ästen mehr genehmigt. Andere Stadtteile verfügen über Häckselplätze. Der Ortsbeirat wird durch Gäste gebeten, Abklärungen hinsichtlich der Errichtung eines Häckselplatzes durchzuführen.

Stefan Höchst bietet an, Äste und Bäume in Ebersgöns bei Bedarf abholen zu können. Mit dem Ortsbeirat Pohl-Göns wird Kontakt aufgenommen und in Erfahrung gebracht, wie dort mit dem Problem umgegangen wird.

Weihnachtsmarkt

Alexander Weiß informiert, dass es seitens des Vereinsrings Ebersgöns noch keine Entscheidung über die Durchführung des diesjährigen Weihnachtsmarktes gibt. Die Ebersgönser Vereine haben sich zunächst für eine Beobachtung der Pandemielage entschieden und planen für verschiedene Varianten. Am 23.11.2021 wird dann eine finale Entscheidung über die Durchführung des Weihnachtsmarktes getroffen. Sollte kein Weihnachtsmarkt durchgeführt werden können, wird durch den Vereinsring wieder ein Spendenbrief in Ebersgöns verteilt und um Spenden für alle Ebersgönser Vereine gebeten. Die Einnahmen werden dann wieder unter den Vereinen gleichmäßig aufgeteilt.

Die anwesenden Gäste sprechen sich zum einen für eine Durchführung nach Vorbild des Katharinenmarktes unter 2G ohne Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus. Der Ortsbeirat weist auf den besonderen Fokus auf Kinder des Ebersgönser Weihnachtsmarktes hin. Alexander Weiß berichtet zudem vom stetig zunehmendem Helfermangel beim Weihnachtsmarkt in den letzten Jahren, der auf einen deutlich erhöhten Personalbedarf für einen Weihnachtsmarkt unter 2G-Bedingungen treffen würde. Weitere Gäste und Ortsbeirat befürworten deshalb und mit Blick auf die Zunahme der Inzidenzzahlen die Absage des Weihnachtsmarktes. Klaus Hübner und Alexander Weiß werden diese Sichten mit in der Beschlusssitzung des Vereinsrings einbringen.

Sanierung Friedhof

Anwesende Gäste berichten, dass der Weg zur Trauerhalle durch Fachfirmen erneuert wurde. Der Weg in die Gegenrichtung wurde begonnen, jedoch vor einer Bodensenke vorzeitig beendet. Somit fehlen 6m des Weges. Nach Auskunft der ausführenden Firma wäre für den fehlenden Abschnitt kein Geld mehr vorhanden und dieser Bauabschnitt erst für eine spätere Phase geplant.

Die nachfolgende Abstimmung ergibt folgendes Ergebnis:

Höchst, StefanJa
Hübner, KlausJa
Nauert, RolfJa
Schlag, MichaelJa
Weiß, Alexander C.Ja

Der Ortsbeirat begrüßt die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen am Friedhof, bittet aber darum, den durch die fehlende vollständige Wegerneuerung auf 6m bestehenden Unfallschwerpunkt schnellstmöglich zu beseitigen.

Insektenhotel

Bei der letzten Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Ebersgöns wurde beschlossen, ein Insektenhotel auf eigene Kosten an der Sitzbank am Radweg Richtung Pohl-Göns zu errichten. Der Ortsbeirat bedankt sich dafür und befürwortet die Errichtung weiterer Insektenhotels in und um Ebersgöns herum.

Ende der Sitzung um 21:55 Uhr.

Butzbach, 28.10.2021

gez. K. Hübner                                                                                  gez. A.C. Weiß

Ortsbeiratsvorsitzender                                                                 Schriftführer              

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